Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der arten- und strukturreichen Laub- und Mischwälder und waldartigen Bestände mit einheimischen bodenständigen Gehölzarten sowie den eingestreuten naturnahen Fließgewässern, Quellbereichen und wertvollen Offenlandbiotopen. Die Wasserflächen des Hauptbeckens und der Vorstaubecken sind als Rast- und Brutplätze für die Vogelwelt von Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Oberbergischer Kreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/GM-128 |
| Fläche | 9,64km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 68e04eec-4e09-4277-b675-a7560b0da9fc |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bergisches Land
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| Webseite | https://www.naturparkbergischesland.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Moltkestraße 26
51643 Gummersbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
13. September 2014