Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Webseite | https://www.freiraum-lebensraum.info/naturraeume/schutzgebiete/widdumer-weiher |
| Fläche | 29,92ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 750f6299-b10f-47a4-baae-d731450e4b46 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Oberallgäu
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.oberallgaeu.org/umwelt-und-natur/naturschutz#/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Langlaufen erlaubt auf der von den Gemeinden im Einvernehmen mit dem Landratsamt angelegten Loipe
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Tiere an ihren Wohn-, Zuflucht-, Nist- und Brutstätten durch Aufsuchen, Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Oberallgäu - 3. Dezember 1997