Widdumer Weiher

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Langlaufen erlaubt auf der von den Gemeinden im Einvernehmen mit dem Landratsamt angelegten Loipe

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Es ist verboten Tiere an ihren Wohn-, Zuflucht-, Nist- und Brutstätten durch Aufsuchen, Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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