Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet mit einer ungefähren Größe von 27,2 Hektar vereint Teilgebiete nordwestlich von Ostheim v.d. Rhön. Es liegt in der Gemarkung Ostheim v.d. Rhön, Stadt Ostheim v.d. Rhön im Landkreis Rhön-Grabfeld. Der Weyhershauk ist bekannt für seine markanten geologischen Formationen, darunter Felsen und Hügel. Das Naturschutzgebiet umfasst eine Vielzahl von Lebensräumen, einschließlich Trockenrasen, Wälder und Gewässer.
Das Naturschutzgebiet mit einer ungefähren Größe von 27,2 Hektar vereint Teilgebiete nordwestlich von Ostheim v.d. Rhön. Es liegt in der Gemarkung Ostheim v.d. Rhön, Stadt Ostheim v.d. Rhön im Landkreis Rhön-Grabfeld. Der Weyhershauk ist bekannt für seine markanten geologischen Formationen, darunter Felsen und Hügel. Das Naturschutzgebiet umfasst eine Vielzahl von Lebensräumen, einschließlich Trockenrasen, Wälder und Gewässer. Die Vegetation im Naturschutzgebiet umfasst eine Vielzahl von Pflanzenarten, darunter seltene Orchideen, Enziane und typische Arten trockener Standorte. Das Gebiet bietet dadurch Lebensräume für verschiedene Tierarten, darunter Reptilien wie Eidechsen, Insekten wie Schmetterlinge und Vögel, die an trockene Lebensräume angepasst sind.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Fläche | 26,27ha |
| Gründungsjahr | 1985 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a4b41c91-b23a-403f-82ee-640b70bd9aec |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 12. August 1985