Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Westspitze des Dutenhofener Sees“ umfasst den westlichen Teil der Gewässerfläche eines ehemaligen, an das Lahnufer angrenzenden Kiesabbaugebietes. Das Naturschutzgebiet ist von überregionaler Bedeutung für die Vogelwelt, da es als Rastlebensraum jährlich von zahlreichen, teils stark gefährdeter Wasservögel auf ihrem Zug in die Sommer- und Winterquartiere aufgesucht wird. Die angrenzende Uferzone mit ausgedehnten, dichten Gebüschen, Röhrichten und markanten alten Weiden bietet zudem vielen Vögeln einen geschützten Brutlebensraum sowie geeignete Überwinterungsplätze. So konnte in den letzten Jahren beispielsweise die Überwinterung einer Silberreiherkolonie im Naturschutzgebiet beobachtet werden. Zum Schutz der störungsempfindlichen Tiere wird der überwiegend von Anglern, Seglern und Badegästen genutzte See mit einer Bojenkette von der geschützten „Westspitze“ getrennt.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 8,57ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | af5ce87f-05da-4e85-9a5a-315a9be111d8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Oktober 1979