Westlicher Staffelsee mit angrenzenden Mooren

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. März bis zum 15. Oktober erlaubt.

Das Betreten des Naturschutzgebietes ist in den in den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und 1 : 5000 dargestellten Bereichen vom 1. März bis 15. Oktober nur auf markierten Wegen erlaubt.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Radfahren ist nur auf befestigten und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Angeleinte Hunde auf Wegen erlaubt.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

Ausgenommen ist die Aneignung von Beere, Pilzen, Nüssen und nicht gesetzlich geschützter Tee- und Heilkräuter in ortsüblichen Umfang für den eigenen Bedarf. Hierbei ist das Wegegebot zu beachten.

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Baden ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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