Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Westerwaldgrube bei Thalheim“ ist ein ehemaliges Kies- und Sandabbaugebiet. Der bis ins Jahr 1975 betriebene Abbau formte einen „Lebensraum aus zweiter Hand“, der vor allem für bedrohte und streng geschützte Amphibien- und Vogelarten sowie besondere Pflanzengesellschaften von großer Bedeutung ist. Mit der Unterschutzstellung des Gebietes wurde das ehemalige Abbaugelände, in weiten Teilen, seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Heute finden sich hier drei Teiche mit ausgeprägter Ufervegetation, die ideale Laichplätze für Amphibien sind. Außerdem umfasst das Gebiet ein Mosaik aus Offenlandbereichen der unterschiedlichsten Entwicklungsstadien – von offenen Kiesflächen über Pionierpflanzengesellschaften zu Gebüsch- und Heckenstrukturen bis hin zu kleinen Waldbeständen. In diesen Bereichen brüten auch einige seltene Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 9,06ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8985c9b6-d10a-417c-bcc2-c253df25f141 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
30. September 1986