Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Weißes und Schwarzes Moor schützt einen einzigartigen Regenmoorkomplex in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist ein wichtiger Lebensraum für Spinnen, Schwebfliegen, Fledermäuse und die Kreuzotter.
Das Naturschutzgebiet Weißes und Schwarzes Moor, eingebettet im Biosphärenreservat Schaalsee in Mecklenburg-Vorpommern, ist dem natürlichen Erhalt und der Entwicklung eines einzigartigen Regenmoorkomplexes mit seinen umgebenden Flächen gewidmet. Diese geschützte Landschaft bietet einen entscheidenden Lebensraum für eine bemerkenswerte Vielfalt an Arten. Sie ist ein besonders wichtiger Rückzugsort für zahlreiche Spinnen- und Schwebfliegenarten und trägt maßgeblich zu deren regionalen Populationen bei. Dieses wertvolle Ökosystem beheimatet zudem verschiedene Fledermausarten und die seltene Kreuzotter. Der primäre Schutzweck des Gebiets besteht darin, diesen sensiblen Moorlandschaften eine ungestörte natürliche Entwicklung zu ermöglichen. Damit wird die ökologische Integrität zum Wohle dieser spezialisierten Tier- und Pflanzenwelt bewahrt. Seine Bedeutung als schützenswertes Naturerbe, das die reiche Biodiversität Mecklenburg-Vorpommerns widerspiegelt, ist von höchster Priorität.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 1,24km² |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1a6a30b6-3bbf-4e3c-8614-0f72a4f11419 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
11. Februar 2003