Weißehöll bei Niederscheld

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die „Weißehöll bei Niederscheld“ ist ein Relikt der historischen Nutzung unproduktiven Grünlandes als Weiden (Huten) für Schafe, Ziegen und Rinder. Dauerhafte Beweidung formt hier einst eine offene Landschaft auf der sich ein Halbtrockenrasen mit gut an die kargen Bedingungen angepassten Pflanzenarten ausbreiten konnte. Eingestreute stattliche Buchen, Eichen und Kiefern sind noch heut Zeugen der früheren Bewirtschaftungsform. Mit Aufgabe der Beweidung in den 1950er Jahren eroberten Gebüsche in einem rasanten Tempo das offene Grünland und Streuobstwiesen. Heute werden diese Biotope überwiegend von dichten Gebüschen und frühen Waldstadien eingenommen. Auf zurückgedrängten Restflächen gedeihen hier heute dennoch seltene Magerrasen, mit botanischen Schätzen, wie Gestreifter Klee und die Orchidee Stattliches Knabenkraut. Am felsigen Fuß des Westhanges nahe Niederscheld zeigt der Magerrasen eine besondere Ausprägung mit zahlreichen kleinwüchsigen und kurzblühenden Pflanzenarten. In einem kleinen Quellbereich im Osten der Weißehöll wachsen überschattet von Bäumen Sumpf-Dotterblumen und Wolfs-Eisenhut. Vor allem die Offenlandbereiche zeichnen sich darüber hinaus durch eine reiche Tierwelt aus. Die „Weißehöll bei Niederscheld“ ist Lebensraum zahlreicher, teils stark bedrohter Vogel-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten, welcher mit der Unterschutzstellung langfristig erhalten werden soll.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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