Betreten abseits der Wege ist verboten.
Der Weihertalkopf schützt wertvolle Kalkmagerrasen, Extensivgrünland, Gehölze und Hecken. Diese vielfältigen Biotope sind Kernbereiche eines vernetzten Systems im Zweibrücker Hügelland und bewahren besondere Arten.
Das Naturschutzgebiet Weihertalkopf bewahrt eine wertvolle Kulturlandschaft im Zweibrücker Hügelland. Hauptziel ist der Schutz und die Entwicklung seltener Kalkmagerrasen, die für ihre besondere Flora bekannt sind. Zudem werden extensiv genutzte Grünländer, standorttypische Gehölze, Hecken sowie Wald- und Waldsaumbereiche erhalten und wiederhergestellt. Diese vielfältigen Lebensräume bilden Kernbereiche eines vernetzten Biotopsystems, das zahlreichen spezialisierten Tier- und Pflanzenarten einen Rückzugsort bietet und maßgeblich zur regionalen Biodiversität beiträgt. Das Gebiet ist ein wichtiges Zeugnis für die historische Landnutzung und die daraus entstandenen ökologisch wertvollen Strukturen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südwestpfalz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-213 |
| Fläche | 20,32ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 50a54874-8724-41a3-ac02-86495ecefea6 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.