Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die nordwestlich der Ortschaft Anfelden in der Gemarkung Anfelden der Gemeinde Oberdachstetten, Landkreis Ansbach und in der Gemarkung Marktbergel des Marktes Marktbergel, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gelegenen Großseggenriede, grabenbegleitenden Röhrichtbestände, Streuwiesen, seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen, feuchten Wirtschaftswiesen, Hochstaudenfluren und Altgrasbestände werden unter der Bezeichnung „Weiherboden bei Anfelden“ in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Landkreis, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/PDF/Weiherboden_bei_Anfelden_Oberdachstetten.PDF?ObjSvrID=3797&ObjID=658&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1672730643 |
| Fläche | 8,60ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5e7bb989-6750-478c-a1aa-49fa8e7fefa8 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Ansbach
42 |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.