Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Weidengalle und Hasenbach bei Merlau“ umfasst, wie am Name bereits erkennbar, zwei Teilflächen die zu einem ehemaligen Eisenerztagebaugelände gehörten. Durch die Abbautätigkeit entstanden Flachwasserteiche (Schlämmteiche) und kleine Tümpel, welche periodisch austrocknen und daher optimale Laichgewässer für zahlreiche bedrohte Amphibienarten darstellen. Mit der Stilllegung des Tage- und Untertagebetriebes in den 1960er Jahren, wurden diese „Lebensräume aus zweiter Hand“ als wertvolle Biotope für zahlreiche Tierarten, unter Schutz gestellt. Neben den kleinen Stillgewässern mit Ufervegetation aus Seggenried-Gesellschaften umfasst das Gebiet ausgedehnte Gebüsch- und Heckenbereiche in unterschiedlichen Phasen ihrer natürlichen Entwicklung, welche derzeit in einen Vorwald aus Birken, Weiden, Eichen und Pappeln übergehen. Im Schatten des Vorwaldes gedeiht die geschützte Orchidee Violette Stendelwurz. Die Gehölzstrukturen bieten aber vor allem zahlreichen Vogelarten geeigneten Brutlebensraum. Von besonderer Bedeutung ist jedoch das Vorkommen des stark gefährdeten Laubfrosches.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 15,20ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 20cded0c-19ec-4a26-b699-a00fb9fb32be |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.