Weidach- und Zettachwald

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Insbesondere ist verboten: die Wege im Bereich des Schonwaldes »Weidach« (in der Flurkarte orange umgrenzt und als »Schutzzone I« bezeichnet, in der Übersichtskarte orange gekennzeichnet) zu verlassen.

Reitaktivitäten

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Reiten ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Insbesondere ist verboten: auf den Wiesen der Talaue und außerhalb der ausgewiesenen, in der Flurkarte violett markierten und in der Natur gekennzeichneten Reitwege zu reiten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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