Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Wehrley von Runkel“ umfasst einen felsigen, teilweise bewaldeten Talhang, entlang des nördlichen Lahnufers. Neben naturnahen Eichen-Hainbuchen-Wäldern und strukturreichen Heckengesellschaften finden sich in diesem Naturschutzgebiet auch kleine Restflächen des besonderen Biotoptyps „Magerrasen“ mit zum Teil seltenen Pflanzenarten. Ebenfalls gedeihen auf den kargen aber sonnenwarmen Felsen der Hänge seltene Moose und Farne. Die großflächigen Gebüsche und der naturnahe Laubwald bieten zudem einer Fülle regional und international bedrohter Vogelarten einen strukturreichen Lebensraum. Außerdem stellt der felsige, sonnenwarme Hang einen optimalen Lebensraum für die anspruchsvolle, vom Aussterben bedrohte Smaragdeidechse dar. Historisch wurden die Hänge des Naturschutzgebiets im Bereich der „Wehrberge bei Runkel“ als Weinbaustandort genutzt, was auf Grund des mediterranen Klimas im Gebiet möglich ist. Aus dieser Zeit sind jedoch nur noch Überreste der alten Weinbergsmauern erhalten geblieben. Sie stellen wichtige Verstecke und Überwinterungsplätze für Reptilien zur Verfügung.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 20,52ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c886dbab-fb11-44f9-96e8-f67cfc7dea6b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
31. März 1988