Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Wehrholz“ ist ein reines Waldgebiet. Es umfasst überwiegend einen naturnahen und besonders artenreichen Kalkbuchenwald mit reicher Krautschicht und einem hohen Anteil an Starkholz, also Bäumen mit immensem Stammumfang, sowie einen kleineren Eichen-Hainbuchen-Wald. Da in Mittelhessen Kalk als Untergrundgestein sehr selten ist, sind die hier auftretenden kleinräumigen Waldgesellschaften mit ihren spezifischen, an die Bodenverhältnisse angepassten Arten im Unterwuchs eine echte Rarität. Hier kommen seltene und besonders schützenswerter Pflanzen, wie beispielsweise zahlreiche Orchideen vor. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Rosskümmels, welcher typischerweise auf kalkhaltigen Böden gedeiht, jedoch nur selten in Hessen vertreten ist. Hierzulande ist seine Verbreitung auf die Kalkgebiete um Wetzlar beschränkt.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 27,23ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7b9f5a7f-2a47-4c16-81f8-b2ad644fb8b4 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
8. März 1988