Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet "Warmtal" liegt in einem verzweigten, nach Süden bis Südosten offenen Tal. Es umfasst Freiflächen und verbuschte, bzw. bewaldete Hänge der Talränder im oberen Warmtal auf nährstoffarmem Zementmergel. In dem Gebiet sind charakteristische Biotoptypen der Schwäbischen Alb in besonders schutzwürdiger Ausprägung vorhanden: (ehemalige) Wacholderheide, Halbtrockenrasen (Magerrasen bodensauer und basenreicher Standorte), Trockenrasen, Gebüsche und Säume trocken-warmer Standorte, Buchenwälder trocken-warmer Standorte und Kiefernwälder auf Mergel- und Kalkstandorten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Biberach |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000299 |
| Fläche | 29,26ha |
| Gründungsjahr | 2007 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d063e1a3-033f-4e39-9739-e7580d93890e |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Es ist verboten, das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mind. 2 m Breite, mit Fahrrädern zu befahren.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Mit Ausnahme des Flurstücks Nr. 644.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Weiter ist es verboten, außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
29. Juni 2007