Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Wannersbruch“ ist ein bewaldetes Gebiet gelegen im Hohen Vogelsberg auf einer Höhe von bis zu 670 Metern und erstreckt sich entlang des naturnahen Bachlaufs „Alte Hasel“. Der besondere Charakter und die Lebensraumtypen des Naturschutzgebiets sind geprägt von den zahlreichen, über das Gebiet verstreuten Quellaustritten. So spiegelt sich der starke Wassereinfluss in der Ausbildung seltener Feucht- und Sumpfwaldgesellschaften mit bestandsbildenden Schwarzerlen und Birken sowie einer feuchtigkeitsliebenden, artenreichen Krautschicht wieder. Abseits der Sumpfstandorte und der Bachaue gedeihen naturnahe Buchenwälder und seltene Buchen-Bergahorn-Mischwälder, mit teils anspruchsvollem Unterwuchs aus Seidelbast, Türkenbund Lilien und Zwiebel-Zahnwurz. Nördlich wird der Wannersbruch von artenreichen, mageren und wechselfeuchten Wiesen wertvoll ergänzt. Von besonderer Bedeutung ist die Verknüpfung der verschiedenen Biotope für die Tierwelt. Die abwechslungs- und strukturreichen Lebensräume beherbergen zahlreiche, teils bedrohte Tierarten. Besonders artenreich fallen die Insektenlebensgemeinschaften auf.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 43,39ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4d7c053f-e4c8-458c-927c-9c9e5ae6efb9 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Februar 1999