Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern schützt einen Oszug ('Wallberge') und zwei Kreideschollen. Die wertvollen Magerrasen, seit dem Mittelalter von Gotlandschafen beweidet, beherbergen eine vielfältige Flora und Fauna und sind Teil des FFH-Gebiets Tollensetal.
Das Naturschutzgebiet Wallberge und Kreidescholle bei Alt Gatschow, südlich von Demmin in Mecklenburg-Vorpommern, bewahrt eine einzigartige eiszeitlich geprägte Landschaft. Sein Schutzzweck ist der Erhalt eines beeindruckenden Oszuges, bekannt als die 'Wallberge', sowie zweier markanter Kreideschollen im nördlichen Bereich. Auf diesen geologischen Besonderheiten gedeihen wertvolle Magerrasen, die bereits seit dem Mittelalter beweidet werden. Die ganzjährige Beweidung mit Gotlandschafen ist eine wesentliche Maßnahme, um die vielfältige Flora und Fauna dieser trockenen Graslandschaften zu erhalten. Der hervorragende Zustand des Gebiets unterstreicht seine ökologische Bedeutung als wesentlicher Bestandteil des FFH-Gebiets Tollensetal mit Zuflüssen. Hier werden seltene Pflanzengesellschaften und spezialisierte Insektenarten geschützt, die auf diese speziellen Lebensräume angewiesen sind.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 21,32ha |
| Gründungsjahr | 1941 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 41e06898-761f-468c-9230-6746f555f885 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.