Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Wadrilltal zwischen Felsenmühle und Grimburg in Rheinland-Pfalz schützt das malerische Wadrilltal. Es bewahrt vielfältige Lebensräume, die Artenvielfalt und die Naturlandschaft um die historische Grimburg.
Das Naturschutzgebiet Wadrilltal zwischen Felsenmühle und Grimburg umfasst das faszinierende Wadrilltal, gelegen in Rheinland-Pfalz nahe der historischen Grimburg. Dieses Schutzgebiet wurde eingerichtet, um die charakteristischen Naturmerkmale und das ökologische Gleichgewicht der Region zu erhalten. Es schützt vielfältige Lebensräume, die für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten von entscheidender Bedeutung sind, und trägt zur reichen Biodiversität der Landschaft bei. Das Gebiet bewahrt den natürlichen Charakter des Wadrilltals, wo eine abwechslungsreiche Flora entlang der fließenden Gewässer der Wadrill gedeiht. Die Präsenz der Grimburg verleiht eine kulturelle Dimension, die historische Bedeutung mit der umgebenden Naturlandschaft verbindet. Dieses Schutzgebiet zeigt engagierte Bemühungen, wertvolles Naturerbe für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-288 |
| Fläche | 2,11km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1e738be2-dc31-4d45-9f97-184ad5cb573d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.