Wacholderheiden bei Niederlemp

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die „Wachholderheiden bei Niederlemp“ sind zwei für das Lemptal historisch charakteristische Wacholderheiden. Auf steilen Südhängen gedeihen hier Kiefern, Heidekraut mit Wachholderbeständen und karge kurze Trockenrasen-Gesellschaften. Dieses heute nur noch seltene Landschaftsbild ist geprägt von mageren Böden auf Tonschiefergestein und der langjährigen Nutzung dieser Standorte als Weiden für Schafe sowie zur Heugewinnung. Von überregional botanischer Bedeutung sind die „Wacholderheiden bei Niederlemp“ auf Grund der Verknüpfung mehrerer gefährdeter Pflanzengesellschaften: Dem artenreichen Borstgrasrasen mit Heidekraut und Wachholder, einem Therophytenrasen, auf dessen stark verdichteten Boden eine Vielzahl seltener jedoch unscheinbarer Pflanzen mit kurzer Blühdauer wachsen, sowie Felsgrus-Gesellschaften in einem ehemaligen Schiefer-Steinbruch, auf dessen verwitterter Oberfläche einige botanische Raritäten zu finden sind. Auf den trocken-warmen Südhängen fühlen sich außerdem wärmeliebende Tierarten, wie viele seltene Heuschrecken und Schmetterlinge zuhause. Von Bedeutung ist der Kiefernforst in Verbindung mit dem warmen Offenland auch für einige bedrohte Vogelarten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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