Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Wacholderheide bei Weilmünster“ liegt in einem tief eingeschnittenen Tal des Kombaches. Das Landschaftsbild in der Umgebung von Weilmünster ist geprägt von der jahrhundertelangen Nutzung des Grünlandes als Mähwiesen und Weiden für Schafe, Ziegen und Rinder, sogenannten „Huteweiden“ oder „Hutungen“. Einhergehend mit dem Wandel der Landwirtschaft verschwinden diese jedoch zunehmend. Die „Wacholderheide bei Weilmünster“ ist ein Relikt dieser historischen Landnutzungsform, die zur Ausbildung einer charakteristischen Heide mit Wacholderbeständen führte. Seit der Aufgabe der Nutzung als Hutung für Schafe in den 1960er Jahren breiteten sich hier nun, in der natürlichen Abfolge Hecken-, Gebüsch- und Baumgesellschaften aus, die zahlreichen Vogelarten als Lebensraum dienen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 8,62ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9e62981c-f514-4033-8ab9-fb222339e6e1 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Dezember 1985