Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Wacholderheide bei Ahrdt“ strahlt eine ganz besondere – eine mediterrane Atmosphäre aus. Trockene Magerrasen-Hänge mit lichten, großen Kiefern, Wachholderbestände, gelblühender Ginster und trockene Heide mit Blick auf den Aartalsee wecken Urlaubgefühle. Dabei ist das aus zwei Teileflächen bestehende Naturschutzgebiet ein kulturhistorisches Relikt einer Schafbeweidung (Hutung). Jahrhundertelang trieben Wanderschäfer ihre Schafe auf Flächen wie die beiden Teilflächen des Naturschutzgebietes. Durch deren selektiven Fraß entstanden offene Brostgrasrasen mit typischen Pflanzen wie dem Heidekraut und Wachholderbeständen. Mit dem Wandel der Landwirtschaft verlor die Schäferei zunehmend an Attraktivität und wurde vielerorts aufgegeben, was einher ging mit der natürlichen Verbuschung des Lebensraums, vor allem durch den ausbreitungsfreudigen Besenginster. Mit der Unterschutzstellung der „Wacholderheide bei Ahrdt“ sollen die Überreste der seltenen Pflanzengesellschaft sichergestellt bzw. ihre Regeneration gefördert werden, auch als Lebensraum zahlreicher Vögel und Insekten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 8,86ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ae6e55b6-6457-4d52-af23-cfd3d252fae6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.