Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das NSG Vulkan Kalem in der Vulkaneifel schützt einen altpleistozänen Schichtvulkan. Entdecken Sie den halbkreisförmigen Basaltring, den 40 Meter mächtigen Lavastrom und beeindruckende Basaltaufschlüsse.
Das Naturschutzgebiet Vulkan Kalem, nahe Birresborn in der Vulkaneifel gelegen, umfasst etwa 40 Hektar. Dieses faszinierende Gebiet schützt einen bemerkenswerten altpleistozänen Schichtvulkan, der sich durch einen markanten halbkreisförmigen Basaltring auszeichnet. Hier können Sie einen beeindruckenden, 40 Meter mächtigen Lavastrom sowie einzigartige Lava- und Basaltaufschlüsse bestaunen, die die dynamische geologische Geschichte der Region offenbaren. Das Schutzgebiet ist eingebettet in eine Landschaft von natürlicher Schönheit, flankiert von den Flüssen Schlimmbach und Kyll und angrenzend an weitere bedeutende Schutzgebiete wie Im Felst bei Birresborn und das Hundsbachtal. Es dient als wichtiges Naturdenkmal zur Bewahrung dieser einzigartigen vulkanischen Formationen und ihrer Ökosysteme.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-280 |
| Fläche | 38,41ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6d134e32-46b8-4cfd-9a71-aed7bfdb7198 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.