Vulkan Kalem

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das NSG Vulkan Kalem in der Vulkaneifel schützt einen altpleistozänen Schichtvulkan. Entdecken Sie den halbkreisförmigen Basaltring, den 40 Meter mächtigen Lavastrom und beeindruckende Basaltaufschlüsse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Vulkan Kalem, nahe Birresborn in der Vulkaneifel gelegen, umfasst etwa 40 Hektar. Dieses faszinierende Gebiet schützt einen bemerkenswerten altpleistozänen Schichtvulkan, der sich durch einen markanten halbkreisförmigen Basaltring auszeichnet. Hier können Sie einen beeindruckenden, 40 Meter mächtigen Lavastrom sowie einzigartige Lava- und Basaltaufschlüsse bestaunen, die die dynamische geologische Geschichte der Region offenbaren. Das Schutzgebiet ist eingebettet in eine Landschaft von natürlicher Schönheit, flankiert von den Flüssen Schlimmbach und Kyll und angrenzend an weitere bedeutende Schutzgebiete wie Im Felst bei Birresborn und das Hundsbachtal. Es dient als wichtiges Naturdenkmal zur Bewahrung dieser einzigartigen vulkanischen Formationen und ihrer Ökosysteme.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Reitaktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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