Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Schweinfurt, Landkreis |
| Fläche | 48,36ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6e3415c1-cec2-4bbf-840c-6704bb958df7 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Schweinfurt
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| Webseite | https://www.landkreis-schweinfurt.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.