Vogelschutzgebiet beim Tremhof

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Insbesondere ist verboten:  die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege

Reitaktivitäten

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Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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