Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 15. Januar bis zum 31. Juli verboten.
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone la) und b) in der Zeit vom 15. Januar bis zum 3 1. Juli jeden Jahres zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Hohenlohekreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000150 |
| Fläche | 2,15km² |
| Gründungsjahr | 1975 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 95091188-4d4e-429d-bc4f-f88d35a47b74 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 15. Januar bis zum 31. Juli verboten.
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone la) und b) in der Zeit vom 15. Januar bis zum 3 1. Juli jeden Jahres zu betreten.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen vom 15. Januar bis zum 15. September verboten.
Insbesondere ist verboten: die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer in der Zeit vom 15. Januar bis 15. September jeden Jahres zu befahren.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen vom 15. Januar bis zum 15. September verboten.
Insbesondere ist verboten: die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer in der Zeit vom 15. Januar bis 15. September jeden Jahres zu befahren.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
30. Dezember 1999