Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Schutzgebiet umfasst die Stauseen der Mittleren Isar zwischen Moosburg und Landshut sowie Teile des angrenzenden Auwaldes in den Landkreisen Freising und Landshut. Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes ist es, 1. ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wat- und Wasservögel sowie den Brutraum zahlreicher bedrohter Vogelarten zu erhalten, 2. diesen gefährdeten Vogelarten die erforderlichen Lebensbereiche einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheiten zu sichern, zu verbessern und Störungen fernzuhalten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Freising, Landshut, Landkreis |
| Fläche | 5,90km² |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7602c61d-a2d3-40b0-961e-399119e1fd3f |
| Name und Abteilung |
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 51 |
| Webseite | https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Regierungsplatz 540
84028 Landshut Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
in der Nähe der besetzten Vogelbrutstätten Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zu machen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Niederbayern - 29. September 1994