Vogelfreistätte Großer und Kleiner Lindleinsee

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet "Vogelfreistätte Großer und Kleiner Lindleinsee" ist ein wichtiges Schutzgebiet im Naturpark Frankenhöhe. Hier werden die aufgestauten Seen und Verlandungszonen, sowie angrenzende Flächen geschützt. Das Gebiet dient als wichtiger Brut- , Rast-, und Überwinterungsplatz für zahlreiche zum Teil seltene Vogelarten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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