Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Kleinschwarzach

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. Februar bis zum 31. Juli verboten.

"Nahrungsbiotop" (Stillwasserbereich der Donau) ab 01-04

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

Bergaktivitäten

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Klettern ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

auf Bäume mit mit Horsten oder natürlichen oder künstlichen Höhlen

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

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Lagern und Biwakieren ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

Generelles Verhalten

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Baden ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

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Fotografieren und Filmen ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten und Horstbäume

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. August bis zum 31. Januar verboten.

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