Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Viehweide am Barstein“ ist ein Relikt der historischen Nutzung von Grünland als Weiden für Ziegen, Schafe und Rinder, wie sie für den Westerwald typisch war. Die „Viehweide am Barstein“ zeichnet sich durch ein Mosaik aus trockenen, feuchten und nassen Wiesenbereichen aus, auf denen besonders angepasste Pflanzengesellschaften vorkommen. Hier gedeihen viele seltene Pflanzen, wie beispielsweise Orchideen und seltene Gräser. Das reiche Blütenangebot der Wiesen lockt zahlreiche, besonders schützenswerte Schmetterlinge an. So beherbergt das Naturschutzgebiet unter anderem ein Vorkommen des Blauschillernden Feuerfalter, der in ganz Hessen nur im Bereich des Hohen Westerwalds verbreitet ist. Darüber hinaus ist das Gebiet auch wichtiges Brutgebiet für hierzulande stark gefährdete und sogar vom Aussterben bedrohte Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 20,47ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4f974179-9d3b-4f82-b7f9-dd7fa1447e8d |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
19. Dezember 1984