Vereinigte Mulde Eilenburg - Bad Düben

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde Eilenburg – Bad Düben“ liegt im Norden Sachsens im Landkreis Nordsachsen zwischen den Städten Eilenburg und Bad Düben und umfasst einen rund 15 Kilometer langen Abschnitt der Vereinigten Mulde mit ihrer Aue. Mit etwa 1.450 Hektar gehört es zu den größeren Auenschutzgebieten Sachsens und liegt vollständig innerhalb des FFH-Gebiets „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Das Gebiet sichert eine weitgehend naturnahe Flusslandschaft mit Auenwäldern, extensiv genutztem Grünland, Altwässern und Kies- und Sandbänken und weist damit eine hohe Bedeutung für den Biotopverbund in der Muldeaue auf. Es wurde in den 1990er-Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um die typische Fluss- und Auenlandschaft der mitteldeutschen Tieflandmulde langfristig zu erhalten und zu entwickeln.

Beschreibung

Prägend für das Naturschutzgebiet ist der mäandrierende Lauf der Vereinigten Mulde mit ihren regelmäßig überfluteten Auenbereichen, Nebengerinnen und Altwässern, die als Laich- und Rückzugsräume für zahlreiche Fisch- und Amphibienarten dienen. Entlang des Flusses finden sich großflächige Auwälder aus Weichholzauen mit Weiden und Pappeln sowie Hartholzauen mit Eichen, Ulmen und Eschen, ergänzt durch Erlen- und Eschenwälder in den nassen Senken. Zwischen den Gehölzbereichen liegen extensive, teils magere Flachland-Mähwiesen, feuchte Hochstaudenfluren und wechselfeuchte Grünländer, die durch traditionelle Nutzung wie Mahd und Beweidung entstanden sind und vielen gefährdeten Pflanzen- und Insektenarten Lebensraum bieten. Kies- und Sandbänke sowie Steiluferabschnitte sind wichtige Standorte für spezialisierte Vogelarten der Flussauen, während strukturreiche Gehölzsäume, Einzelbäume und Hecken den Biotopverbund zwischen Fluss, Aue und angrenzender Kulturlandschaft unterstützen.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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