Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet "Unterm Wolfsberg" erstreckt sich über 600 Meter entlang der Lahn und dem zufließenden Hilgerbach. Es umfasst das flussbegleitende Auengrünland, welches teilweise ganzjährig überstaut bleibt, sowie Feuchtwiesen und Brachflächen. Die nassen Bereiche zeichnen sich dabei durch gut ausgeprägte Röhricht- und Seggenried-Gesellschaften aus, die verknüpft mit dem Rest eines natürlichen Auwaldes aus Erlen und Weiden sowie der stellenweise auftretenden Seerosen-Vegetation auf der Lahn wertvolle Lebensraumstrukturen für Wasserinsekten, Amphibien und Vögel bereitstellen. Die bunt blühenden, feuchten und brachen Wiesenstandorte bieten zudem Futter- und Nektarressourcen für viele Schmetterlinge. Das Gebiet ist von besonderer Bedeutung für die Vogelwelt. Rohrammer, Sumpf- und Teichrohrsänger finden in den dichten Röhrichten entlang der Lahn wertvolle Brutplätze und auch Nahrungsgäste aus dem Vogelschutzgebiet westlich der Lahn besuchen das Naturschutzgebiet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 9,64ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f704288b-359b-4d28-8708-4b5f518d3cf0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Das Befahren der Lahn mit durch Muskelkraft bewegten Booten ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Unterm Wolfsberg § 4.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Sportfischerei vom 16. Juli bis zum 31. März vom westlichen Ufer der Lahn ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Unterm Wolfsberg § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. Dezember 1984