Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet liegt hat eine Größe von 180 Hektar und liegt in der Gemeinde Wartmannsroth, Gemarkungen Dittlofsroda und Völkersleier (Landkreis Bad Kissingen), in der Gemeinde Burgsinn, Gemarkung Burgsinn (Landkreis Main-Spessart), und im gemeindefreien Forstbezirk Omerz und Roter Berg (Landkreis Bad Kissingen). Das Untere Schondratal ist ein geschütztes Talgebiet mit vielfältigen Lebensräumen und natürlichen Gewässern. Es zeichnet sich durch seine landschaftliche Schönheit und seine Bedeutung für die Biodiversität aus.
Das Naturschutzgebiet liegt hat eine Größe von 180 Hektar und liegt in der Gemeinde Wartmannsroth, Gemarkungen Dittlofsroda und Völkersleier (Landkreis Bad Kissingen), in der Gemeinde Burgsinn, Gemarkung Burgsinn (Landkreis Main-Spessart), und im gemeindefreien Forstbezirk Omerz und Roter Berg (Landkreis Bad Kissingen). Das Untere Schondratal ist ein geschütztes Talgebiet mit vielfältigen Lebensräumen und natürlichen Gewässern. Es zeichnet sich durch seine landschaftliche Schönheit und seine Bedeutung für die Biodiversität aus. Das Tal beherbergt eine Vielzahl von Pflanzenarten, darunter typische Arten von Feuchtgebieten wie Seggen, Schilf und Wasserpflanzen. Hier finden sich verschiedene Tierarten wie Amphibien, Wasservögel, Fische und Insekten, die die Feuchtgebiete als Lebensraum nutzen.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Kissingen, Main-Spessart |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Fläche | 1,79km² |
| Gründungsjahr | 1983 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 302fe759-3434-49ba-b029-b9c981e860fb |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 16. Dezember 1983