Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 3,61km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1c8d4e3f-5ec4-40ea-b243-215662861b78 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nutzung von Wasserfahrzeuge aller Art außerhalb des Müllroser Sees verboten, Eindringen in die Röhricht- und Schwimmblattzonen verboten
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nutzung von Wasserfahrzeuge aller Art außerhalb des Müllroser Sees verboten, Eindringen in die Röhricht- und Schwimmblattzonen verboten
Tauchen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Tauchen ausschließlich im Großen Müllroser See zulässig
Baden ist verboten.
Baden ausschließlich im Großen Müllroser See zulässig
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. August verboten.
nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in der Zone 2 nach dem 1. September eines jeden Jahres außerhalb von Mooren, Erlen- und Eschenwäldern sowie außerhalb von Feuchtwiesen zulässig
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Angeln am Teufelslauch verboten
14. Februar 2003