Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
In tiefen Schleifen zieht die Rems zwischen Waiblingen und Neckarrems durch bewaldete Hänge. Weinbergmauern, blühende Wiesen und naturnahe Ufer bewahren eine besondere Flusslandschaft im Neckarraum.
Zwischen Waiblingen-Neustadt und Neckarrems hat sich die Rems tief in den Muschelkalk eingegraben. In engen Schleifen fließt sie zwischen steilen Waldhängen und flacheren Wiesen hindurch. Alte Trockenmauern und Treppen erinnern an die Weinberge, die früher viele Hänge bedeckten. An sonnigen Stellen blühen magere Wiesen, in den schattigen Wäldern erscheinen im Frühjahr dichte Blütenteppiche. Quellen und Reste des Auwalds ergänzen die Lebensräume am Fluss. Das Untere Remstal bewahrt damit eine im dicht besiedelten Neckarraum besondere Verbindung aus Natur und Kulturlandschaft. Seine unbefestigten Ufer, alten Bäume und kleinen Feuchtgebiete geben vielen Tieren geschützte Rückzugsorte. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Heike Herrn)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000069 |
| Fläche | 1,56km² |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 67de8bc7-642e-4e00-85c8-e9ff8b885547 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Fauna
Habitat
Habitat
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. April 1987