Untere Nahe

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet „Untere Nahe“ ist seit 1983 das größte im Landkreis Bad Kreuznach. Es bewahrt die einzigartige Flusslandschaft der Nahe und schützt ihre vielfältige Pflanzen- und Tierwelt zwischen Bingen und Bad Kreuznach.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „Untere Nahe“ ist das größte im Landkreis Bad Kreuznach und wurde 1983 eingerichtet. Es erstreckt sich entlang des malerischen Flusslaufs der Nahe und bildet einen wichtigen Naturkorridor zwischen den Städten Bingen und Bad Kreuznach. Der Hauptzweck der Unterschutzstellung ist die Bewahrung der charakteristischen Flusslandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen, darunter Auwälder, Schilfgebiete und wasserabhängige Ökosysteme. Diese Bereiche sind von großer Bedeutung für eine reiche Pflanzenwelt und bieten unentbehrliche Rückzugs- und Brutstätten für zahlreiche Tierarten, insbesondere für Vögel, Amphibien und Insekten. Das Schutzgebiet trägt maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz bei und steht beispielhaft für die natürliche Flussentwicklung und den damit verbundenen ökologischen Reichtum.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den für den Verkehr freigegebenen Straßen und Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Zelten ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

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Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Lagern ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Das Aufstellen von Wohnwagen ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

Angelwettbewerbe sind verboten, ausgenommen vereinsinterne Veranstaltungen.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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