Unterammergau II

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Betreten des Gebietes ist auf Gesamte Fläche des Gebietes von 01. Dez. bis 15. April verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Rothirsch

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 15. April

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