Unterammergau I

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Betreten des Gebietes ist auf Gesamte Fläche des Gebietes von 15. Dez. bis 30. April verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Rothirsch

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 15. Dezember bis zum 30. April verboten.

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