Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Uferzone Dassower See schützt am Dassower See in Mecklenburg-Vorpommern lebenswichtige Uferlebensräume. Sie bewahrt seltene Pflanzen, diverse Vogelarten und ihre Brutstätten und trägt zum Naturerbe der Region bei.
Das Naturschutzgebiet Uferzone Dassower See sichert einen einzigartigen Abschnitt des Dassower Seeufers in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Schutzgebiet ist entscheidend für den Erhalt vielfältiger Feuchtbiotope, darunter ausgedehnte Schilfgürtel und natürliche Uferrandbereiche. Es bietet zahlreichen Vogelarten, insbesondere Wasser- und Zugvögeln, wichtige Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete. Zudem schützt das Gebiet seltene Wasserpflanzen und spezialisierte Pflanzengemeinschaften, die an die dynamische Uferumgebung angepasst sind, und leistet so einen erheblichen Beitrag zur regionalen Artenvielfalt. Die natürliche Entwicklung des Ufers und seine ökologischen Prozesse sind zentrale Schutzelemente, die einen wertvollen Rückzugsort für Wildtiere und ein intaktes Beispiel eines See-Ökosystems gewährleisten. Die natürliche Schönheit und ökologische Bedeutung dieses Gebiets machen es zu einem wichtigen Bestandteil der Naturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 1,48km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3fef6c51-bc77-4da4-9d8d-228924be700b |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. August 2000