Betreten des Gebietes ist vom 1. Januar bis zum 31. März verboten.
Wildruhezone für Gamswild, Birkwild, Rotwild, Alpenschneehühner und Alpenschneehasen zum Schutz von hervorragenden Rückzugsmöglichkeiten und um das Gebiet als Lebensraum aufzuwerten.
Die Wildruhezone besteht zu rund zwei Dritteln aus offenen Alpweiden und alpinen Matten. Die restliche Fläche ist mit meist eher offenem Wald bewachsen. Die markanten Geländerücken der Wildruhezone sind extrem windexponiert und deshalb im Winter sehr selten mit einer dickeren Schneedecke bedeckt. In der Regel sind diese Ecken sogar völlig aper. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass die Fortbewegung wenig durch Schneemassen beeinträchtigt wird und die vorhandene Äsung relativ leicht zugänglich ist. Die Waldungen in den unteren Bereichen der Winterruhezone weisen viele strukturreiche Abschnitte auf und bieten Deckung und Äsungsmöglichkeiten zugleich. Die Strukturvielfalt kommt den Bedürfnissen des Birkwildes in speziellem Mass entgegen, weshalb hier auch für diese Wildart hervorragende Überwinterungseinstände und Balzplätze zu finden sind. Schliesslich sind sowohl die Bereiche über der Waldgrenze, als auch jene darunter, auf die Bedürfnisse der Alpenschneehühner zugeschnitten. In Anbetracht der sehr hohen Qualität des Gebiets als Wintereinstand für eine ganze Reihe von Tierarten macht eine strikte Entflechtung von Freizeitnutzung und Wildtier-einständen hier viel Sinn.
| Ort | Liechtenstein - Balzers, Triesen |
| Fläche | 1,27km² |
| DtP ID | 498f1acd-7bf3-4442-a47b-c9a781fe2218 |
| Name und Abteilung |
Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft - Landesverwaltung Liechtenstein
|
| Webseite | https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-wald-natur-und-landwirtschaft |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landstrasse 190
9495 Triesen Liechtenstein |
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Betreten des Gebietes ist vom 1. Januar bis zum 31. März verboten.