Tschärzis-Wispile 1

Wildruhezone

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtskräftige Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.12. - 31.07. Bestimmungen: Das Gebiet darf vom 01.04.-31.07. nur auf den bestehenden Wegen, Strassen und bezeichneten Routen betreten und befahren werden. Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Hunde vom 01.12.-31.07. im Wald an Leine.

Allgemeine Informationen