Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 35,62ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bfa63398-0537-4f7e-a3f4-8b51afbcc65e |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli verboten.
nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten nach dem 1. August eines jeden Jahres zulässig
Tiere füttern ist verboten.
26. November 2003