Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Trockenhänge am Petersberg bewahren eine einzigartige Trockenlandschaft. Hier finden sich Magerrasen, Silbergrasfluren, Ginsterheiden und lichte Kiefern-Eichenwälder, die einen besonderen Lebensraum bilden.
Das Naturschutzgebiet Trockenhänge am Petersberg schützt eine wertvolle und von der letzten Eiszeit geformte Trockenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Gebiet, das auch den markanten Petersberg umfasst und östlich des Pinnower Sees liegt, ist ein besonderer Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Hauptschutzziel ist die Bewahrung der charakteristischen Trockenstandorte. Dazu gehören ausgedehnte Magerrasen, seltene Silbergrasfluren sowie Ginsterheiden, die farbenprächtige Akzente setzen. Ergänzt wird diese Vegetation durch lichte Kiefern-Eichenwälder, die dem Gebiet seinen spezifischen Charakter verleihen. Die Landschaft ist ein Zeugnis eiszeitlicher Prozesse, die eine einzigartige Bodenformation geschaffen haben. Die Bewahrung dieser besonderen Biotope, die sich durch Trockenheit auszeichnen, ist essenziell für den Erhalt seltener Arten, die sich an diese extremen Bedingungen angepasst haben. Das Gebiet ist zudem Teil des Naturparks Sternberger Seenland.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 45,52ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f86c6963-e79c-4bd8-986f-86bb628afc97 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.