Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Tringensteiner Schelde“ erstreckt sich entlang des gleichnamigen Bachlaufes, der lokal auch „Irrschelde“ genannt wird, von seiner Quelle im Wald nördlich von Tringenstein bis zum westlichen Ortsrand von Oberscheld, wo er in die Schelde mündet. Es umfasst den Mittelgebirgsbach, der sich auf natürliche Weise durch das Wald-Wiesen-Tal schlängelt. Gesäumt von Erlenbäumen wird die „Tringensteiner Schelde“ von wertvollem Auengrünland begleitet. Auf feuchten bis staunassen Standorten gedeihen hier artenreiche Feuchtwiesen, Feuchtbrachen und Kleinseggen-Sümpfe mit seltenen Pflanzenarten, wie beispielsweise den streng geschützten Orchideen Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut. An die schmale, feuchte Bachaue schließen trockene Hangbereiche mit seltenem Magerrasen an. In besonderer Ausprägung zeigt sich dieser Lebensraumtyp am Südosthang des Beerenberges, einer Felskuppe aus Diabas-Gestein nordwestlich von Tringenstein. Auf kargem Untergrund blühen hier im Frühjahr große Bestände des gefährdeten Stattlichen Knabenkrauts. Landschaftlich ist die Bergkuppe von der historischen Nutzung als Viehweide (Huteweide) geprägt, deren Überreste in Form von mächtigen alten Hute-Eichen und Wachholderbeständen heute noch sichtbar sind. Das Naturschutzgebiet „Tringensteiner Schelde“ bietet mit seinem Mosaik verschiedenster Standortbedingungen und Pflanzengesellschaften einer vielfältigen Tierwelt abwechslungsreichen Lebensraum. Neben zahlreichen Heuschrecken, Libellen und Vögeln profitieren vor allem Schmetterlinge vom reichen Blütenangebot der Grünlandstandorte. Bemerkenswert ist das Vorkommen des Silberfleck-Perlmutterfalters, der im Regierungsbezirk Gießen vom Aussterben bedroht ist.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 84,00ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7ff91a48-13a6-4870-9fbf-eb2c8c20d1c6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.