Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Die Tongruben bei Speicher sind ein Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, entstanden aus ehemaligen Tongruben. Seit 1997 geschützt, bewahrt es einen wertvollen Komplex vielfältiger Sekundärbiotope, die sich hier natürlich entwickelt haben.
Das Naturschutzgebiet Tongruben bei Speicher in Rheinland-Pfalz ist ein einzigartiges Areal, das aus ehemaligen Tongruben entstanden ist. Seit 1997 steht es unter Schutz, um einen wertvollen Komplex verschiedener Sekundärbiotope zu erhalten und deren natürliche Entwicklung zu fördern. Diese ehemaligen Abbaugebiete haben sich zu einer dynamischen Landschaft gewandelt, die eine bemerkenswerte Vielfalt an Lebensräumen bietet. Hier finden sich oft Pioniervegetation, offene Wasserflächen, feuchte Senken und sonnige Hänge, die zahlreichen, auch seltenen, Pflanzen und Tieren eine Heimat bieten. Es ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie sich die Natur zurückerobern und einzigartige ökologische Nischen schaffen kann, die zur regionalen Artenvielfalt beitragen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Eifelkreis Bitburg-Prüm |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-272 |
| Fläche | 34,32ha |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 64186590-5f53-4a3d-8556-42d2625323b7 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.