Reiten ist verboten.
Der Schutzzweck dieses Gebiets ist die Erhaltung und Entwicklung eines ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteils am Rand der Selzniederung. Dieser Bereich ist geprägt von Böschungen, Trockenmauern, Lesesteinhaufen sowie Steinchutt- und Steingrusflächen, die durchsetzt sind mit Brachen und Weinbergsflächen. Diese Flächen sind mit Trockengebüschen und anderen Gehölzbeständen bewachsen und beherbergen wärme- und trockenheitsliebende Rasensaumgesellschaften. Diese dienen als Lebens- und Teillebensstätten sowie als Rückzugs- und Trittsteinbiotope für typische und seltene, in ihrem Bestand bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Das Schutzgebiet ist Teil eines vernetzten Biotopsystems, das den Einzugsbereich der Selz umfasst.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-130 |
| Fläche | 9,25ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 21835a46-aa9e-4c56-a93e-74b9ff84d06f |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.