Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Teufelsmoor bei Horst schützt einen einzigartigen Hochmoorkomplex mit dem Großen und Kleinen Teufelssee. Es bietet ideale Bedingungen für die Renaturierung und Wiederansiedlung torfbildender Pflanzen, wie den Rundblättrigen Sonnentau, und ist ein vitaler Lebensraum.
Das Teufelsmoor bei Horst schützt einen bedeutenden Hochmoorkomplex, der auf der Wasserscheide zwischen Warnow und Recknitz liegt. Diese einzigartige Naturlandschaft umfasst den Großen und Kleinen Teufelssee sowie ein ausgedehntes Torfstichgelände im Westteil. Der Hauptzweck des Schutzes ist die Sicherung und Entwicklung dieses wertvollen Ökosystems. Es bietet exzellente Bedingungen für die Wiederansiedlung torfbildender Pflanzen, was eine umfassende Renaturierung zu einem naturnahen Hochmoorkomplex ermöglicht. Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für spezialisierte Moorflora, darunter der Rundblättrige Sonnentau, und trägt wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Es bewahrt eine wertvolle und dynamische Moorlandschaft, die sich aktiv regeneriert.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 3,05km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 20a6aafe-d20a-416d-b938-0b81f7d38781 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. August 1996