Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Göppingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000166 |
| Fläche | 1,22km² |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 001cb943-eb4d-4d47-a44b-c668ec8065e3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Skilanglauf ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Reitverbot gilt nicht für das Reiten auf dem Fahrweg Nr. 33 bis zur Wendeplatte (Parallelweg zum Teufelsklingenbach) und auf dem Fahrweg Nr. 21 ca. 250 m bis zur Wendeplatte (Kaltenwang Südteil); diese Wege sind in der Flurkarte braun hervorgehoben.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
8. April 1993