Teufelsbad

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das NSG "Teufelsbad" liegt in der naturräumlichen Region des Weser- und Leineberglandes am Westrand des Bückebergs, eines Höhenzugs des Calenberger Berglands zwischen Harrl und Deister. Im Untergrund finden sich Tone in Form des so genannten Serpulits, einer kalkhaltigen Tonart aus blättrigen, wasserdurchlässigen Schichten. Charakteristisch sind zahlreiche tief eingeschnittene kleine Täler mit Quellaustritten. Das NSG wird von ausgedehnten Buchenwäldern bestockt. Dabei handelt es sich um Ausbildungen der Hainsimsen-Buchenwälder (Verband Luzulo-Fagion) auf basenärmeren und der Waldmeister-Buchenwälder (Verband Fagion sylvaticae) auf basenreicheren Standorten. Sie stellen die natürlichen Waldgesellschaften des Gebietes dar und sind in einem überwiegend naturnahen Zustand erhalten. Die Quellgebiete und die unterhalb anschließenden, vom abfließenden Wasser durchfeuchteten und durchsickerten, meist mit Kalktuff ausgekleideten Flächen und Bachrinnen sind mit Erlen-Eschen-Quellwäldern bestockt. In einigen Bereichen sind geowissenschaftlich bedeutsame Quellhorizonte mit bis zu vier Meter mächtigen Kalksinterterrassen ausgebildet. Bemerkenswert ist das geologische Phänomen, dass die austretenden Quellen den Serpulit aufweichen und Hangrutschungen der aufliegenden Böden verursachen. Die Bäume wachsen selten gradstämmig, sondern vielfach im Säbelwuchs, der für Bodenwanderungen und Rutschen des Hanges typisch ist. Bedeutsame Ausprägungen dieses Phänomens finden sich in vier Bereichen, die als so genannte Kerngebiete einem besonderen Schutz unterliegen.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Baden von Tieren ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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