Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und Banzelvitzer Berge auf Rügen schützt diverse Bodden-Lebensräume. Es ist ein wichtiges Rast- und Brutgebiet für viele Vogelarten und umfasst Salzwiesen sowie den Tetzitzer See.
Das Naturschutzgebiet Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und Banzelvitzer Berge auf der Insel Rügen bewahrt einen einzigartigen Ausschnitt der nordrügenschen Boddengewässer. Dieses Gebiet zeichnet sich durch eine beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen aus, darunter der flache Tetzitzer See, die Halbinsel Liddow und die Erhebungen der Banzelvitzer Berge. Es ist ein unverzichtbares Rast- und Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten und trägt maßgeblich zur regionalen Biodiversität bei. Die gut erhaltenen beweideten Salzwiesen sind ein besonderes Merkmal. Der Tetzitzer See ist über den Liddow-Strom mit dem Großen Jasmunder Bodden verbunden. Das Gebiet ist nach EU-Recht als Teil des FFH-Gebiets Nordrügensche Boddenlandschaft und des Vogelschutzgebiets Binnenbodden von Rügen geschützt. Ein angelegter Wanderweg verbindet Liddow mit Banzelvitz und bietet Einblicke in diese besondere Natur.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 11,14km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8241fd1d-589d-444f-b617-f82c7c7ebd3d |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.