Betreten abseits der Wege ist verboten.
im Wald verboten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Esslingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000033 |
| Fläche | 3,86km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d882fd51-2095-4656-8f62-28de407a8238 |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
im Wald verboten
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Ski- und Snowboardfahren ist verboten.
verboten bei einer Schneehöhe von weniger als zehn Zentimetern;-
Rodeln und Schlittenfahren ist verboten.
verboten bei einer Schneehöhe von weniger als zehn Zentimetern;-
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb der Kreisstraßen 1248 und 1249 mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren.
Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur erlaubt am Gelben Fels (Hauptfels im Ostteil bis einschließlich Knödlerführe, Oberer und Unterer Nebenfels)
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
lagern nur an den behördlich gekennzeichneten Feuerstellen sowie auf der in der Karte zur Verordnung und in der Natur markierten Spiel- und Liegewiese am Parkplatz Hörnle erlaubt;
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
nur auf eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.